
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 25. März 2026 ein neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vorgestellt. Ziel ist es, den Zugang zu privaten Lademöglichkeiten an Stellplätzen von Wohnanlagen deutlich zu verbessern. Gefördert werden unter anderem Wallboxen, die technische Ausrüstung, der Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen.
Für das Programm stehen insgesamt bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an drei Gruppen:
Die Antragstellung ist am 15. April 2026 gestartet.
(Externer Link!)
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss ein Kostenvoranschlag vorliegen!
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Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur bis maximal 22kW mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt.
Dazu zählen:
Pro Objekt, also bspw. einem Mehrparteienhaus und diesem zugeordnete Stellplätze müssen mindestens sechs Stellplätze sowie insgesamt mindestens 20% aller Stellplätze mit einer Ladestation ausgestattet werden.
Beispiel Objekt mit 100 Stellplätzen:
Es müssen mindestens 20 Stellplätze elektrifiziert werden.
Beispiel Objekt mit 10 Stellplätzen:
Es müssen mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden.
Sofern diese Quote im Zuge der Umsetzung nicht erreicht wird, ist eine Förderung des Vorhabens nicht möglich.
Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen.
Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Ladeinfrastruktur nach der Installation im laufenden Betrieb mit erneuerbarer Energie versorgt wird.
FAQ ZUR NEUEN FÖRDERUNG
Wir klären Ihre Fragen zur neuen Förderung für Ladeinfrastruktur.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nicht öffentlich* zugängliche Ladepunkte mit 11 bis 22 kW inklusive technischer Ausrüstung, Netzanschluss, Elektroinstallationen, notwendiger Baumaßnahmen und Vorverkabelung von Stellplätzen.
Auch eine reine Vorverkabelung ist förderfähig, wenn sie für die Wallbox-Installation notwendig ist.
*als nicht öffentlich zugängliche Stellplätze gelten, wenn sie ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet oder zugeordnet sind.
Eine vollständige physische Zugangsbeschränkung ist nicht erforderlich.
Nicht gefördert werden Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten. Ladepunkte sind nur in Verbindung mit einer Vorverkabelung förderfähig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Förderung gilt nur für Vorhaben in Deutschland.
Pro Mehrparteienhaus müssen mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 % der Stellplätze elektrifiziert oder mindestens vorverkabelt werden.
Gefördert werden nur wohnbezogene, nicht öffentlich zugängliche Stellplätze. Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
Außerdem muss die Ladeinfrastruktur mindestens drei Jahre betrieben und mit erneuerbaren Energien genutzt werden.
Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Unterlagen muss man einreichen?
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