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NEUE Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 25. März 2026 ein neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vorgestellt. Ziel ist es, den Zugang zu privaten Lademöglichkeiten an Stellplätzen von Wohnanlagen deutlich zu verbessern. Gefördert werden unter anderem Wallboxen, die technische Ausrüstung, der Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen.

Für das Programm stehen insgesamt bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an drei Gruppen:

Die Antragstellung ist am 15. April 2026 gestartet.

Den Antrag können Sie ab sofort hier online einreichen.

(Externer Link!)

WICHTIG!

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss ein Kostenvoranschlag vorliegen!

Als eingetragener Elektrofachbetrieb erhalten Sie von uns ein Angebot, dass die Ladepunkte, das benötigte Material und die Arbeitsleistung enthält.

Vereinbaren Sie am besten JETZT Ihren Termin für einen kostenlosen Installationscheck vor Ort per Mail:
[email protected]

Hier finden Sie die Liste der förderfähigen Wallboxen und Ladesäulen


Die Fakten zusammengefasst:

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur bis maximal 22kW mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt.

Dazu zählen:

Pro Objekt, also bspw. einem Mehrparteienhaus und diesem zugeordnete Stellplätze müssen mindestens sechs Stellplätze sowie insgesamt mindestens 20% aller Stellplätze mit einer Ladestation ausgestattet werden.

Beispiel Objekt mit 100 Stellplätzen:
Es müssen mindestens 20 Stellplätze elektrifiziert werden.

Beispiel Objekt mit 10 Stellplätzen:
Es müssen mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden.

Sofern diese Quote im Zuge der Umsetzung nicht erreicht wird, ist eine Förderung des Vorhabens nicht möglich.

Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen.
Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Ladeinfrastruktur nach der Installation im laufenden Betrieb mit erneuerbarer Energie versorgt wird.

Der Förderbetrag pro Stellplatz beträgt:

FAQ ZUR NEUEN FÖRDERUNG

Wir klären Ihre Fragen zur neuen Förderung für Ladeinfrastruktur.