DAS PLUS FÜR IHRE MOBILITÄT 0

NEUE ZUSCHUSSFÖRDERUNG FÜR E-MOBILITÄT AB DEM 26. September 2023

Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

KFW 442

Das Wichtigste in Kürze

Was wird gefördert?

Voraussetzung für die Förderung:

Nicht gefördert werden:

Wer wird gefördert?

Zuschusshöhe und Auszahlung

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit  1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Der Zuschuss wird von der KfW-Bank direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. 

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

Mehr Infos erhalten Sie auf der Seite der KfW (Externer Link)

Stand 04.09.2023