Vorvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren!
zunächst muss ich sagen, dass Ihr Angebot prima ist. Auch ich suche einen Jahreswagen von WA. Deshalb habe ich auch bei Ihnen eine Suchanzeige geschaltet.
Aber auch das aktuelle Angebot von WA ist beeindruckend. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Vielfach werden Wagen angeboten, die die WA noch fahren. Der Übergabezeitpunkt liegt z.T. im Frühjahr des nächsten Jahres. Hier werden sog. Vor-Verträge angeboten bzw. gefordert. Was hat es damit auf sich? Welche Punkte werden in solchen Verträgen geregelt? Gibt es etwas was besonders berücksichtigt werden muss - sowohl auf Seiten des Käufers wie auf Seiten des Verkäufers?
Ich würde mich freuen, wenn Sie zu meinen Fragen Stellung nehmen würden, oder besser noch, mir eine Art "Mustervertrag" per Mail schicken würden. So könnte ich besser Entscheiden - ich bin juristischer Laie - ob diese (für mich) spezielle Art der Kaufabwicklung in Frage kommt oder nicht.
Sicher würde mir ein potentieller Verkäufer auch ein Entwurf schicken, aber es wäre sein Entwurf; ich wüsste nicht, ob alle notwendigen Punkte beachtet wurden.
Gerne dürfen Sie meine Fragen als Anregung nehmen, Ihre Internet-Präsenz (z. B. im Glossar) zu ergänzen :-)).
Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Roland B.
Anmerkung des AutoPlus-Teams: Innerhalb des Angebotes wird von AutoPlus auch ein allgemeiner Kauvertrag zum Ausdrucken angeboten.